FREIWILLIGE FEUERWEHR LICHTENBERG
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Erste Hilfe - was muss ich wann tun? -
Unter Erster Hilfe versteht man die von jedermann durchzuführende Maßnahme, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. Rechtliche Situation In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig. Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer. Erste-Hilfe-Lehrgang In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten. ErsteHilfeOnline ist ein völlig kostenloser Service für alle, die sich für die Erste Hilfe interessieren. In diesem Ratgeber wird Ihnen gezeigt wie Sie als Ersthelfer in einer Notsituation schnell und sicher helfen können. Totzdem oder gerade deswegen möchten wir Sie ermutigen einen Kurs in Erster Hilfe beim Roten Kreuz oder einen anderen Organisation zu besuchen, denn nur durch praktische Übung werden Sie die gezeigten Handgriffe auch sicher beherrschen können.
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